Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rikscha4u

Liebe Kunden,
wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Angebote interessieren. Für sämtliche Angebote von
Rikscha4u gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1. Unsere Preise
Die Preise für unsere Rikscha-Touren mit Chauffeur finden Sie unter
https://www.rikscha4u.de/rikscha-touren/stadtrundfahrten.html.
Die Miet-Preise für unsere Rikschas – ohne Chauffeur zum selber fahren- finden Sie unter
https://www.rikscha4u.de/rikscha-verleih.html.
In unseren Preisen ist stets die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

 

2. Gutscheine
Unsere Gutscheine können Sie über unser Online-Gutscheinportal unter
https://www.rikscha4u.de/rikscha-touren/rikscha-gutschein.html buchen. Sie erhalten dann
per E-Mail einen Gutschein-Code, den Sie innerhalb von 2 Jahren bei uns einlösen können.

Auf Wunsch können Sie einen Gutschein auch telefonisch bei uns bestellen. Nach Zah-
lungseingang erhalten Sie den Gutschein per E-Mail zugesandt. Auf Ihren ausdrücklichen

Wunsch schicken wir Ihnen den Gutschein auch gerne per Post. Für den Postversand be-
rechnen wir eine zusätzliche Porto-Pauschale von 2,00 €. Sollte der Gutschein nicht an-
kommen - was auch bei der Deutschen Post durchaus mal vorkommen kann - so sagen Sie

uns bitte Bescheid, dann schicken wir den Gutschein einfach nochmal.

 

3. Rikscha-Verleih
Sie können unsere Rikschas auch mieten um damit selber zu fahren. Die Mietpreise dafür
finden Sie unter https://www.rikscha4u.de/rikscha-verleih.html.

Unsere Rikschas dürfen auch am Straßenverkehr teilnehmen. Daher müssen die Fahrer be-
reits volljährig sein und ihre Verkehrskunde durch Vorlage eines KFZ- oder Mofa-
Führerscheins nachweisen können.

Unsere schönen Rikschas sind für uns sehr wertvoll. Damit auch alle Kunden mit unseren
Rikschas sorgsam umgehen und diese nicht beschädigen, fertigen wir vor der Übergabe der

Rikscha ein Übergabe-Protokoll und nehmen eine Kaution von 250,00 €. Diese ist spätes-
tens bei Übergabe der Rikscha zu zahlen. Nach Rückgabe der Rikscha in ihrem ursprüngli-
chen - auf dem Protokoll vermerkten - Zustand erhalten Sie die dann die Kaution zurück.

Die Übergabe der Rikscha erfolgt nach Terminvereinbarung an unserer Firmenadresse.

Nach gesonderter Vereinbarung ist gegen einen Aufpreis auch eine Anlieferung an eine an-
dere, von Ihnen gewünschte Adresse möglich.

Bei telefonischer Buchung der Rikscha ist stets eine Anzahlung in Höhe von mindestens
50 % des vereinbarten Mietpreises fällig, zahlbar per Überweisung auf das unten angegeben

Konto unter Angabe der von uns mitgeteilten Buchungsnummer. Die Zahlung des Restprei-
ses ist innerhalb von 7 Werktagen nach Auftragserledigung zu zahlen.

Erfolgt die Buchung über unser Online-Portal, ist stets direkt der volle Mietpreis zu zahlen.

 

4. Rikscha-Taxis (Rikscha mit Chauffeur)
Über unsere Rikscha4u-Telefon-Hotline oder über unsere Rikscha4u-App können Sie unsere
Rikscha-Taxis buchen.
Damit die Fahrt pünktlich losgehen kann, treffen wir uns je nach Verkehrslage ca. 5-15 Min.
vorher am vereinbarten Treffpunkt.
In einer Rikscha können bis zu 2 erwachsene Personen + 1 Kind bis zu 6 Jahren mitfahren.
Wenn die Fahrt nicht per App gebucht wurde, ist die Fahrt in bar zu bezahlen.
Ansonsten sollten Sie nur gute Laune mitbringen.

 

5. Erlebnistouren

Unsere Erlebnistouren finden so statt, wie auf unserer Website und/oder in der Buchungsbe-
stätigung beschrieben.

Bei telefonischer Buchung der Erlebnistour ist stets eine Anzahlung in Höhe von mindestens
50 % des vereinbarten Mietpreises fällig, zahlbar per Überweisung auf das unten angegeben

Konto unter Angabe der von uns mitgeteilten Buchungsnummer. Die Zahlung des Restprei-
ses ist innerhalb von 7 Werktagen nach Auftragserledigung zu zahlen.

Erfolgt die Buchung über unser Online-Portal, ist stets direkt der volle Mietpreis zu zahlen.
Unsere Stornogebühren finden Sie unter Punkt 7.

 

6. Verspätung

Manchmal macht es einem der Stadt-Verkehr unmöglich pünktlich zu kommen. Daher ver-
fahren wir bei Verspätung so:

Unsere Kunden sind bei uns König. Bis zu 30 min Verspätung sind für uns ok – Die gebuchte
Tour wird trotzdem - um die Verspätungszeit entsprechend gekürzt – durchgeführt und zum

regulären Preis abgerechnet-
Kommt ein Rikscha4u-Faher zu spät, so sind bis zu 15 min ok. Die Tour wird dann - um die

Verspätungszeit entsprechend verlängert - wie geplant durchgeführt und zum regulären
Preis abgerechnet. Ist die Verspätung länger als 15 Minuten, so können Sie wählen, ob Sie
die Tour noch durchführen oder von Ihrer Buchung zurücktreten möchten.
Im Fall eines Rücktritts erhalten Sie den kompletten Buchungsbetrag zurück.

 

7. Stornogebühren Erlebnistouren/ Rikscha-Miete

Auch wir brauchen ein bisschen Planungssicherheit. Daher werden bei uns 25 % des Bu-
chungspreises stets als Bearbeitungspauschale einbehalten.

Im Fall einer frühzeitigen Stornierung behalten wir folgende Buchungsbeträge ein:

- Stornierung am selben Tag: 100 %

- 5 Werktage bis 1 Tag vorher: 80 %

- 25-5 Werktage vorher: 50 %

- mehr als 25 Werktage vorher: 25 %

 

Einzige Ausnahme: Sie sind berechtigter Weise vom Vertrag zurückgetreten, z.B. weil wir
viel zu spät (mehr als 15 Min. Verspätung) oder gar nicht gekommen sind. Dann erhalten Sie
natürlich den vollen Buchungsbetrag zurück.

 

8. Alkohol und Zigaretten an Board
Prosecco, Bier und eine Zigarette an Board sind ok. Aber bitte kommen Sie nicht volltrunken.
Wir wollen ja nicht riskieren, dass jemand bei uns aus der Rikscha fällt.

 

9. Versicherung
Für Rikscha-Transporte mit Chauffeur haben wir natürlich eine entsprechende Versicherung
abgeschlossen und auch wenn Sie bei Rikscha4u eine unserer Rikschas ausleihen um damit
selber zu fahren sind Sie gegen Schadensersatzansprüche Dritter versichert.

 

10. Schadensersatz / Haftung
Rikscha4u haftet grundsätzlich nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden,
nicht jedoch für solche Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt natürlich
nicht im Fall einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Schäden, die auf
einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

(Stand: September 2020)